ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Mit dem Absetzen einer Bestellung haben Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, verstanden und er-klären sich mit den beinhalteten Punkten einverstanden.
2 GELTUNGSBEREICH
Das Liefergebiet umfasst die ganze Schweiz sowie das Fürstentum Liechtenstein. Lieferungen ins Ausland sind nicht mög-lich. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.
3 DATENSCHUTZ
Alle auf unseren Webseiten erhobenen persönlichen Daten dienen ausschliesslich zur fachgerechten Abwicklung Ihrer Bestellung. Wir speichern keine Kreditkartendaten und handeln nicht mit Ihren persönlichen Angaben. Sämtliche Persönli-chen Daten werden verschlüsselt übermittelt (erkennbar am Schlosssymbol in Ihrem Webbrowser).
4 JUGENDSCHUTZ
Das Gesetz verbietet den Verkauf von Wein, Bier und Apfelwein an unter 16- Jährige; von Spirituosen, Aperitifs und Alco-pops an unter 18-Jährige. Sie bestätigen mit Ihrer Bestellung, dass Sie altersmässig diesen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
5 PREISE
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht. Zwi-schenverkauf sowie Preis- und Jahrgangsänderungen sind vorbehalten. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung publi-zierten Preise.
6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Innert 30 Tagen rein netto, ohne Abzug. (Valuta: Rechnungsdatum)
7 LIEFERUNG / LIEFERKOSTEN
Lieferungen sind nur in ganzen Gebinden möglich. Ab Bestelleingang beliefern wir Sie innert 2 Arbeitstagen. Bestellungen, die an einem Arbeitstag bis 11:30 Uhr eintreffen, können auf Wunsch am nächsten Arbeitstag ausgeliefert werden. Ein gewünschter Liefertermin gilt erst mit Bestätigung durch die Weinkellereien Aarau AG als vereinbart. Die Weinkellereien Aarau AG ist zu Teillieferungen berechtigt, worüber der Kunde in der Auftragsbestätigung informiert wird.
Ab einem Bestellbetrag von CHF 500.– Faktura-Nettowert ist die Lieferung kostenfrei. Unter dem Bestellbetrag von CHF 500.– Faktura-Nettowert berechnen wir Ihnen einen Kleinmengenzuschlag von CHF 30.– pro Sendung. Mengen bis 18 Fla-schen werden per Vino-Log gegen Verrechnung der Portokosten zugestellt. Die Auslieferung der Weine erfolgt innert 2–3 Arbeitstagen.
Effektiv entstehende Kosten für zusätzliche Lieferdienstleistungen werden dem Besteller weiterverrechnet. Dazu gehören Stockwerklieferungen, Slotbuchungen, Expressfahrten, Lieferungen bis 08:00 Uhr und Lieferfenster zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Die Beschaffenheit empfangener Ware muss nach Erhalt sofort geprüft werden; nach Ablauf von sieben Tagen gilt die Lieferung als genehmigt. Für berechtigte, schriftlich angezeigte Mängel erfolgt eine kostenlose Nach- bzw. Ersatzlieferung.
8 GENUSSGARANTIE
Zapfenweine können nur in angemessenem Rahmen, d.h. bis zu maximal 5% der bezogenen Ware, und innert 12 Monaten ab Lieferung ersetzt werden. Qualitätsmängel inkl. Zapfenweine sind innerhalb von 14 Tagen nach Öffnung der Flasche zu melden. Wir behalten uns vor, den beanstandenden Wein zur Qualitätsüberprüfung einzufordern bevor wir die entspre-chende Gutschrift ausstellen.
9 RETOUREN
Grundsätzlich wird ausschliesslich Ware in Originalverpackung aus Konsignationslieferungen zurückgenommen. Bei Be-stellungen auf Konsignation ist das Rückgabedatum der Ware ebenfalls mitzuteilen. POS-Material inklusive Gläser ist in einwandfreiem respektive gereinigtem Zustand zu retournieren. Für Umtriebe für Reinigungen behalten wir uns vor, bis zu 50 % des Warenwerts in Rechnung zu stellen.
Ware aus Nichtkonsignationslieferungen darf nur nach vorgängiger Absprache mit Ihrem Verkaufsberater oder unserem Verkaufsinnendienst retourniert werden. Dabei gilt folgende Regelung:
Aktuelle Jahrgänge (Weine sind noch in unserem Angebot mit gleichem Jahrgang) werden mit einem Abschlag für Umtriebe von 20% auf den fakturierten Preisen gutgeschrieben.
Nicht aktuelle Jahrgänge (der Folgejahrgang ist bereits in unserem Angebot) werden mit einem Abschlag von 50% vergütet.
Weine ohne Jahrgang bzw. mit klar «alten» Jahrgängen werden geprüft und entweder mit einem Abschlag von 50% vergütet oder sonst ohne Gutschrift entsorgt.
Eine Gutschrift erfolgt immer erst nach eingehender Prüfung des Wareneingangs.
10 LEERGUT
Leergut kann nur im Rahmen der von uns gelieferten Menge zurückgenommen werden.
11 PALETTEN
Paletten werden eins-zu-eins ausgetauscht oder umgehend retourniert.
12 ANWENDBARES RECHT
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Stand 01.01.2026
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen setzen alle früheren ausser Kraft und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.